Redaktionelle Richtlinien

von EG | Aug. 31, 2026

AIHRCON-Webinar

Entgelttransparenzrichtlinie.de veröffentlicht Fachinformationen zu Entgelttransparenz, Entgeltgleichheit und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970. Für rechtlich sensible Inhalte gelten feste redaktionelle Regeln. Sie sollen sicherstellen, dass geltendes Recht, europäische Vorgaben, offene Umsetzungsfragen und praktische Empfehlungen nicht miteinander vermischt werden.

Diese Richtlinien beschreiben, nach welchen Grundsätzen Inhalte erstellt, geprüft, aktualisiert und korrigiert werden. Ergänzende Informationen zur Auswahl und Gewichtung einzelner Quellen finden Sie unter Quellen und Methodik.

1. Primärquellen haben Vorrang

Bei rechtlichen, regulatorischen und gesetzgeberischen Aussagen stützen wir uns vorrangig auf amtliche Primärquellen. Dazu zählen insbesondere geltende Gesetzestexte, EUR-Lex und das Amtsblatt der Europäischen Union, Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und zuständiger Bundesministerien sowie weitere amtliche Bekanntmachungen.

Sekundärquellen wie Fachartikel, Verbandsbeiträge, Kanzleiveröffentlichungen oder Unternehmensinformationen können zur Einordnung herangezogen werden. Sie ersetzen jedoch keine unmittelbar verfügbare Primärquelle, wenn die betreffende Aussage dort überprüft werden kann.

2. Geltendes Recht, EU-Richtlinie und deutsche Umsetzung werden getrennt

Ein zentraler redaktioneller Grundsatz ist die Trennung von drei Ebenen:

  1. Geltendes deutsches Recht: Was ergibt sich aktuell aus dem Entgelttransparenzgesetz und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften?
  2. Richtlinie (EU) 2023/970: Welche Vorgaben enthält die europäische Richtlinie?
  3. Stand der deutschen Umsetzung: Welche Vorgaben sind bereits national umgesetzt und welche Fragen sind noch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens?

Diese Ebenen werden in rechtssensitiven Beiträgen sichtbar voneinander unterschieden. Das gilt insbesondere für Seiten zu Umsetzung in Deutschland, Arbeitgeberpflichten, Auskunftsrechten und Berichtspflichten.

3. Künftige Vorgaben werden nicht als bereits geltende Pflicht dargestellt

Eine Verpflichtung aus der EU-Richtlinie wird nicht allein deshalb als bereits unmittelbar geltende allgemeine Pflicht für private Arbeitgeber in Deutschland bezeichnet, weil die Umsetzungsfrist abgelaufen ist. Entscheidend ist die konkrete rechtliche Situation der jeweiligen Regelung.

Wo der nationale Gesetzgeber noch Gestaltungsspielraum hat oder die konkrete deutsche Ausgestaltung offen ist, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Nationale Behörden, Meldewege, Formate, Fristen oder Verfahrensdetails werden nicht vorweggenommen, wenn sie noch nicht amtlich feststehen.

4. Rechtsstand und Aktualität werden kenntlich gemacht

Rechtlich besonders sensible Fachseiten erhalten ein sichtbares Prüfdatum, beispielsweise in der Form „Rechtsstand geprüft: 31. August 2026“. Dieses Datum zeigt, wann die maßgeblichen Quellen zuletzt gegen den dargestellten Rechtsstand geprüft wurden.

Ein Prüfdatum ist keine Garantie dafür, dass sich seitdem nichts geändert hat. Bei wesentlichen Gesetzgebungsereignissen, neuen amtlichen Veröffentlichungen, Gesetzesänderungen oder erkannten Fehlern werden betroffene Inhalte erneut überprüft.

5. Gesetzliche Pflicht und praktische Empfehlung werden unterschieden

Viele Unternehmen möchten nicht nur wissen, was rechtlich vorgeschrieben ist, sondern auch, wie sie sich organisatorisch vorbereiten können. Deshalb enthalten Fachseiten teilweise praktische Empfehlungen, Checklisten oder Arbeitsschritte.

Solche Empfehlungen werden nicht als gesetzliche Pflicht ausgegeben, wenn sie lediglich eine sinnvolle organisatorische Vorbereitung darstellen. Eine interne Dateninventur, ein Testlauf zur Gender-Pay-Gap-Berechnung oder eine klare Projekt-Governance können beispielsweise fachlich sinnvoll sein, ohne dass jeder einzelne Arbeitsschritt gesetzlich in dieser Form vorgeschrieben ist.

Die praktische Bündelung solcher Maßnahmen finden Sie in der HR-Checkliste zur Entgelttransparenz.

6. Schwellenwerte und Fristen werden präzise formuliert

Bei Schwellenwerten achten wir auf die genaue gesetzliche oder europarechtliche Formulierung. „Mehr als 200“ wird nicht zu „ab 200“, und eine Reporting-Schwelle wird nicht als allgemeine Anwendungsschwelle für sämtliche Regelungen dargestellt.

Fristen werden nach Möglichkeit mit einem konkreten Datum oder der präzisen gesetzlichen Frist angegeben. Unterschiedliche Fristen für unterschiedliche Verfahren werden nicht zu einer vermeintlichen allgemeinen Standardfrist zusammengefasst.

Einen strukturierten Überblick bietet die Seite Schwellenwerte nach Unternehmensgröße.

7. Begriffe werden nicht weiter gefasst als die Quelle

Rechtliche Begriffe werden möglichst nah an der verwendeten Rechtsquelle erklärt. Aus „Arbeitnehmervertreter“ wird beispielsweise nicht automatisch in jedem Zusammenhang „Betriebsrat“, wenn die nationale Ausgestaltung noch differenzieren kann.

Ebenso werden Begriffe wie gleiche Arbeit, gleichwertige Arbeit, Beschäftigtenkategorie, Vergleichsentgelt, Median oder Entgeltbestandteil nicht synonym verwendet, wenn sie unterschiedliche Funktionen haben.

8. Beispiele dienen der Erklärung – nicht als automatische Rechtsbewertung

Beispiele helfen, abstrakte Anforderungen verständlich zu machen. Sie ersetzen jedoch keine Einzelfallprüfung. Ein Beispiel zur gleichen oder gleichwertigen Arbeit zeigt daher eine Bewertungslogik, beweist aber nicht automatisch, dass zwei konkrete Stellen rechtlich gleichwertig sind.

Das Gleiche gilt für Berechnungsbeispiele, Stellenbewertungen, Gehaltsbänder und mögliche sachliche Gründe für Entgeltunterschiede.

9. Zahlen und Berechnungen müssen nachvollziehbar sein

Wenn Beiträge Formeln oder Rechenbeispiele enthalten, sollen Rechengrundlage, Bezugsgröße und Ergebnis nachvollziehbar sein. Bei Kennzahlen wie dem Gender Pay Gap wird zwischen Mittelwert, Median und weiteren Berichtsdimensionen unterschieden.

Berechnungsmethoden werden nicht mit rechtlicher Bewertung gleichgesetzt. Ein statistisch auffälliger Wert kann ein Prüfhinweis sein, ist aber nicht automatisch der Nachweis einer rechtswidrigen Entgeltdiskriminierung.

Ein Beispiel dafür ist die Seite Gender Pay Gap berechnen.

10. Unsicherheit wird benannt

Wo eine Rechtsfrage offen, umstritten oder von der künftigen deutschen Umsetzung abhängig ist, soll diese Unsicherheit nicht durch eine scheinbar eindeutige Formulierung verdeckt werden.

Wir unterscheiden deshalb zwischen gesicherten Aussagen, plausiblen praktischen Schlussfolgerungen und Punkten, die erst durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder amtliche Konkretisierung zuverlässig beantwortet werden können.

11. Externe Interessen sollen die fachliche Einordnung nicht bestimmen

Fachliche Aussagen werden nicht danach formuliert, ob sie ein bestimmtes Produkt, eine Dienstleistung oder eine kommerzielle Lösung begünstigen. Produktbezogene Inhalte und redaktionelle Fachinformationen sollen klar voneinander unterscheidbar bleiben.

Das Fachportal ist darauf ausgerichtet, Informationen dauerhaft als eigenständige Wissensbasis bereitzustellen. Eine praktische Empfehlung wird deshalb nicht allein mit dem Zweck aufgenommen, einen späteren Softwareeinsatz zu begründen.

12. Fehler werden korrigiert

Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler, missverständliche Formulierungen oder überholte Informationen vorkommen. Werden solche Punkte erkannt, sollen sie fachlich überprüft und bei Bedarf korrigiert werden.

Wie wir mit Hinweisen und Änderungen umgehen, erläutert die Seite Korrekturen und Aktualisierungen.

13. Interne Verlinkung soll Orientierung schaffen

Beiträge verlinken auf vertiefende Fachseiten, wenn ein Thema dort ausführlicher behandelt wird. So soll beispielsweise eine Seite zu Arbeitgeberpflichten nicht gleichzeitig die vollständige Methodik der Stellenbewertung, die Berechnung sämtlicher Reportingkennzahlen und alle Details des Auskunftsanspruchs wiederholen.

Diese thematische Trennung reduziert Widersprüche, erleichtert Aktualisierungen und hilft Leserinnen und Lesern, vom Überblick gezielt in die benötigte Detailtiefe zu wechseln.

14. Redaktionelle Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung

Die Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information. Sie können insbesondere bei arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen oder unternehmensspezifischen Fragestellungen keine individuelle rechtliche Prüfung ersetzen.

Mehr über Zweck und Ausrichtung des Fachportals erfahren Sie unter Über Entgelttransparenzrichtlinie.de.

Die Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.