Korrekturen und Aktualisierungen

von EG | Aug. 31, 2026

AIHRCON-Webinar

Fachinformationen zu Entgelttransparenz können sich ändern. Neue Gesetze, amtliche Veröffentlichungen, Rechtsprechung oder präzisere Quellen können dazu führen, dass bestehende Inhalte angepasst werden müssen. Auch bei sorgfältiger redaktioneller Prüfung sind sachliche Fehler oder missverständliche Formulierungen nicht vollständig auszuschließen.

Entgelttransparenzrichtlinie.de verfolgt deshalb einen festen Korrektur- und Aktualisierungsgrundsatz: Hinweise werden geprüft, relevante Fehler korrigiert und rechtssensitive Inhalte bei wesentlichen Änderungen des Rechtsstands erneut bewertet.

Wann Inhalte aktualisiert werden

Eine Überprüfung kann insbesondere erforderlich sein, wenn:

  • ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung veröffentlicht wird,
  • ein neuer Gesetzentwurf oder eine amtliche Stellungnahme den deutschen Umsetzungsstand verändert,
  • eine maßgebliche EU- oder deutsche Primärquelle geändert oder ergänzt wird,
  • neue Rechtsprechung eine bisherige Einordnung beeinflusst,
  • eine Schwelle, Frist oder Verfahrensvoraussetzung ungenau dargestellt wurde,
  • eine Aussage missverständlich zwischen geltendem Recht und künftiger Richtlinienanforderung wechselt oder
  • ein sachlicher Fehler gemeldet oder intern festgestellt wird.

Welche Inhalte besonders änderungssensitiv sind

Nicht jede Seite hat dasselbe Aktualisierungsrisiko. Besonders sensibel sind Inhalte, die unmittelbar vom Gesetzgebungs- oder Umsetzungsstand abhängen.

Dazu gehören insbesondere der Stand der Umsetzung in Deutschland, die Pflichten für Arbeitgeber, die Schwellenwerte, der Auskunftsanspruch und die Berichtspflicht.

Methodische Seiten – beispielsweise zur Stellenbewertung oder zur Berechnung des Gender Pay Gap – können ebenfalls aktualisiert werden, verändern sich aber typischerweise weniger unmittelbar durch einzelne Gesetzgebungsschritte.

Wie ein Hinweis geprüft wird

Wird eine mögliche Unstimmigkeit festgestellt, prüfen wir zunächst, welche Aussage betroffen ist und auf welcher Rechts- oder Quellenebene sie beruht.

  1. Aussage identifizieren: Welche konkrete Passage ist möglicherweise falsch, veraltet oder missverständlich?
  2. Quelle prüfen: Welche Primärquelle trägt die Aussage?
  3. Aktuellen Stand prüfen: Gibt es eine neuere Rechtsfassung, amtliche Veröffentlichung oder relevante Konkretisierung?
  4. Reichweite bewerten: Betrifft die Änderung nur eine Formulierung oder die fachliche Aussage selbst?
  5. Betroffene Seiten ermitteln: Wiederholt sich dieselbe Aussage an anderer Stelle des Portals?
  6. Korrektur umsetzen: Inhalt und gegebenenfalls interne Verweise werden angepasst.

Welche Quellen dabei bevorzugt werden, erläutern wir unter Quellen und Methodik.

Kleine Korrektur oder wesentliche Änderung?

Nicht jede Änderung hat dieselbe Bedeutung. Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen redaktionellen Korrekturen und fachlich wesentlichen Aktualisierungen.

Art der ÄnderungBeispieleUmgang
Redaktionelle KorrekturRechtschreibung, Formatierung, unklare Formulierung ohne Änderung der AussageDirekte Korrektur
Präzisierunggenauere Formulierung einer Schwelle, Frist oder VoraussetzungInhalt an Primärquelle angleichen und betroffene Stellen mitprüfen
Wesentliche Aktualisierungneues Gesetz, geänderte Rechtslage, neuer amtlicher Umsetzungsstandbetroffene Seite fachlich erneut prüfen und Rechtsstand aktualisieren
Fachliche Korrekturbisherige Aussage war sachlich falsch oder zu weitgehendAussage korrigieren und mögliche Folgewirkungen auf weitere Seiten prüfen

Wie mit dem Rechtsstand umgegangen wird

Rechtssensitive Fachseiten enthalten ein sichtbares Prüfdatum. Wird eine solche Seite wegen einer relevanten rechtlichen Änderung erneut geprüft, wird auch dieses Datum aktualisiert.

Das Prüfdatum soll transparent machen, auf welchen zeitlichen Stand sich die dargestellte Rechtslage bezieht. Es ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob seitdem neue amtliche Informationen veröffentlicht wurden.

Korrekturen sollen nicht zu neuen Vereinfachungen führen

Bei einer Korrektur geht es nicht nur darum, eine einzelne Zahl oder Formulierung auszutauschen. Entscheidend ist, die vollständige Aussage erneut gegen die maßgebliche Quelle zu prüfen.

Wird beispielsweise aus „ab 200 Beschäftigten“ korrekt „in der Regel mehr als 200 Beschäftigte“, muss zusätzlich geprüft werden, ob weitere Voraussetzungen oder Einschränkungen des jeweiligen Anspruchs relevant sind.

Änderungen können mehrere Seiten betreffen

Das Fachportal ist bewusst intern vernetzt. Eine Gesetzesänderung kann deshalb mehrere Seiten gleichzeitig betreffen. Ändert sich beispielsweise eine Reporting-Schwelle, können neben der Seite zur Berichtspflicht auch Schwellenwertübersicht, Arbeitgeberpflichten und HR-Checkliste betroffen sein.

Bei wesentlichen Korrekturen wird deshalb nicht nur die Fundstelle selbst geprüft, sondern auch, ob dieselbe Aussage an anderen Stellen wiederholt oder vorausgesetzt wird.

Was bei neuen Gesetzentwürfen gilt

Gesetzentwürfe können für die Vorbereitung von Unternehmen wichtig sein, sind aber noch kein geltendes Recht. Neue Entwürfe werden deshalb als Teil des Umsetzungsstands eingeordnet und klar als Entwurf gekennzeichnet.

Wird ein Entwurf im Gesetzgebungsverfahren geändert, müssen frühere Darstellungen entsprechend überprüft werden. Die jeweils aktuelle Einordnung finden Sie unter Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland.

Hinweise von Leserinnen und Lesern

Hinweise auf mögliche Fehler, veraltete Angaben oder missverständliche Formulierungen sind willkommen. Besonders hilfreich sind Hinweise, die die betroffene Seite, die konkrete Passage und – soweit vorhanden – eine amtliche Quelle nennen.

Die Kontaktmöglichkeit des Betreibers finden Sie im Impressum.

Nicht jede abweichende Auffassung ist ein Fehler

Bei rechtlichen oder methodischen Fragen können unterschiedliche fachliche Bewertungen vertretbar sein. Eine abweichende Auffassung führt deshalb nicht automatisch zu einer Korrektur.

Wenn eine Frage nicht eindeutig geklärt ist, ist die bevorzugte Lösung nicht eine künstlich eindeutige Aussage, sondern die transparente Kennzeichnung der bestehenden Unsicherheit oder unterschiedlicher Positionen.

Unser Ziel bei Korrekturen

Eine Korrektur soll den Inhalt fachlich präziser und verlässlicher machen. Sie soll nicht dazu dienen, frühere Formulierungen zu verteidigen oder Änderungen des Rechtsstands zu verschleiern.

Die Grundlage dafür bilden unsere redaktionellen Richtlinien und die dokumentierte Quellen- und Prüfmethode.

Mehr über Zweck und Ausrichtung des Portals erfahren Sie unter Über Entgelttransparenzrichtlinie.de.

Die Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.