Gender Pay Gap verringern: 10 Maßnahmen für Unternehmen

von EG | Sep. 2, 2026

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Den Gender Pay Gap zu verringern erfordert mehr als einen jährlichen Kennzahlenbericht. Unternehmen müssen zunächst verstehen, wo Unterschiede entstehen, anschließend ihre Vergütungslogik überprüfen und ungerechtfertigte Abweichungen tatsächlich korrigieren.

Die wirksamste Reihenfolge lautet daher: messen → erklären → Arbeitswert und Kriterien prüfen → Entscheidungen standardisieren → ungerechtfertigte Unterschiede beseitigen → Wirkung überwachen. Entgelttransparenz ist dabei ein wichtiges Werkzeug, aber keine Garantie dafür, dass sich die Lücke automatisch schließt.

Stand und Einordnung

Stand September: Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2023/970 weiterhin nicht vollständig umgesetzt. Die Maßnahmen auf dieser Seite kombinieren deshalb die bereits feststehenden Mindestanforderungen der Richtlinie mit fachlichen Empfehlungen für eine belastbare Pay-Equity-Praxis.

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970 · OECD 2026: Pay Transparency in Progress · OECD: Pay Transparency Tools · Destatis: Gender Pay Gap 2025 · Deutscher Bundestag zum Umsetzungsstand.

Was Unternehmen beeinflussen können – und was nicht allein

Der gesamtwirtschaftliche Gender Pay Gap entsteht aus mehreren Faktoren. Destatis nennt für 2025 unter anderem Teilzeit, unterschiedliche Branchen und Berufe sowie unterschiedliche Anforderungsniveaus. Daneben bleibt ein statistisch nicht erklärter Rest.

Ein einzelnes Unternehmen kann nicht sämtliche gesellschaftlichen Ursachen selbst beseitigen. Es kann aber die innerbetrieblichen Mechanismen beeinflussen: Einstiegsgehälter, Stellenbewertung, Gehaltsbänder, Beförderungen, variable Vergütung, Teilzeitbehandlung, Entgeltentwicklung und die Korrektur ungerechtfertigter Unterschiede.

Die Ursachen im Detail erklärt Gender Pay Gap: Ursachen.

Die 10 wichtigsten Maßnahmen im Überblick

MaßnahmeZielTypischer Hebel
1. Gap systematisch messenProblembereiche lokalisierenGesamt-Gap, Median, variable Vergütung, Quartile, Gruppen
2. Gruppen gleicher/gleichwertiger Arbeit bildenvergleichbare Arbeit sauber abgrenzenJobarchitektur und Arbeitswert
3. Stellen geschlechtsneutral bewertenUnterbewertung bestimmter Tätigkeiten vermeidenKompetenzen, Belastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen
4. Gehaltsbänder strukturierenEinzelfallentscheidungen begrenzenBandbreiten, Einstiegs- und Entwicklungsregeln
5. Einstiegsgehälter standardisierenhistorische Unterschiede nicht fortschreibenSalary Range und keine Gehaltshistorie
6. Gehaltserhöhungen und Beförderungen kontrollierenkumulative Unterschiede verhindernobjektive Entwicklungskriterien
7. Variable Vergütung prüfenBonus-Gaps erkennenZielwerte, Berechtigung, Bewertung, Auszahlung
8. Teilzeit und Auszeiten neutral behandelnindirekte Nachteile vermeidenStundenentgelt, Ziele, Entwicklung
9. Ungerechtfertigte Gaps korrigierenAnalyse in Abhilfe übersetzenRemediation und Dokumentation
10. Regelmäßig überwachenRückfall verhindernKPIs, Dry Runs, Verantwortlichkeiten

1. Nicht nur einen Gesamt-Gap berechnen

Ein Unternehmens-Gender-Pay-Gap ist ein guter Einstieg, aber eine schlechte Enddiagnose. Ein niedriger Gesamtwert kann größere Unterschiede in einzelnen Jobgruppen verdecken; ein hoher Gesamtwert kann teilweise aus der Beschäftigtenstruktur entstehen.

Die Richtlinie verlangt deshalb für berichtspflichtige Arbeitgeber mehrere Kennzahlen: Durchschnitt, Median, variable Entgeltbestandteile, Empfängeranteile, Entgeltquartile und Unterschiede innerhalb von Arbeitnehmerkategorien.

Für die operative Analyse sollte HR mindestens Grundentgelt und variable Bestandteile getrennt betrachten und Ergebnisse nach sinnvoll abgegrenzten Gruppen auswerten. Die Formeln stehen unter Gender Pay Gap berechnen.

2. Gleiche und gleichwertige Arbeit sauber definieren

Eine Pay-Equity-Analyse wird erst belastbar, wenn klar ist, welche Tätigkeiten miteinander verglichen werden. Gleiche Jobtitel reichen dafür nicht; unterschiedliche Jobtitel können umgekehrt gleichwertige Arbeit beschreiben.

Die Richtlinie stellt auf objektive Kriterien ab und verlangt Entgeltstrukturen, die gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit ermöglichen. Deshalb sollte eine Organisation Gruppen nicht nach bestehendem Gehalt bilden, sondern nach tatsächlicher Arbeit und Arbeitswert.

Grundlagen: gleiche und gleichwertige Arbeit sowie Vergleichsgruppen richtig bilden.

3. Stellenbewertung geschlechtsneutral gestalten

Die OECD bezeichnet geschlechtsneutrale Stellenbewertung 2026 als zentrales Instrument, um Equal Pay für gleichwertige Arbeit praktisch umzusetzen. Die EU-Richtlinie nennt mindestens Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen als relevante Kriterien.

Unternehmen sollten insbesondere prüfen, ob traditionell weiblich geprägte Fähigkeiten – etwa Kommunikation, Koordination, emotionale oder soziale Anforderungen – im Bewertungssystem systematisch geringer gewichtet werden als technische oder physische Merkmale.

Wichtig ist: Die Richtlinie schreibt kein bestimmtes Punktesystem vor. Sie verlangt objektive und geschlechtsneutrale Kriterien. Siehe Stellenbewertung für Entgelttransparenz.

4. Gehaltsbänder mit echten Entscheidungsregeln verbinden

Gehaltsbänder reduzieren den Gender Pay Gap nicht automatisch. Ein Band von 45.000 bis 90.000 Euro hilft wenig, wenn niemand erklären kann, wer warum an welcher Stelle liegt.

Ein belastbares System braucht deshalb Regeln für:

  • Einstieg innerhalb des Bands,
  • relevante Erfahrung und Qualifikation,
  • Entwicklungsschritte,
  • Leistung und Beförderung,
  • Markt- oder Funktionszulagen,
  • Ausnahmen und deren Freigabe.

Je weniger Vergütung von unstrukturierten Einzelverhandlungen abhängt, desto besser lassen sich Unterschiede erklären und kontrollieren. Mehr dazu unter Gehaltsbänder und Entgeltkriterien.

5. Einstiegsgehälter nicht an frühere Gehälter koppeln

Ein zu niedriges Gehalt kann sich über mehrere Arbeitgeber hinweg fortsetzen, wenn neue Angebote vor allem an der bisherigen Vergütung orientiert werden. Die EU-Richtlinie setzt hier gezielt an: Bewerber sollen Informationen zum Einstiegsentgelt oder zur Spanne erhalten; Arbeitgeber dürfen nicht nach der bisherigen Entgeltentwicklung fragen.

Die OECD weist ebenfalls darauf hin, dass Salary-History-Bans dazu beitragen können, die Vergütung stärker an die zu verrichtende Arbeit statt an historisch mögliche Unterbezahlung zu koppeln.

Praxis: Gehaltsspanne im Recruiting und Gehaltshistorie im Bewerbungsprozess.

6. Gehaltserhöhungen und Beförderungen auf kumulative Unterschiede prüfen

Ein Gender Pay Gap muss nicht durch eine einzelne große Entscheidung entstehen. Kleine Unterschiede können sich über mehrere Gehaltsrunden, Beförderungen und Rollenwechsel hinweg addieren.

Unternehmen sollten deshalb vor und nach einer Vergütungsrunde prüfen:

  • durchschnittliche Erhöhungsrate nach Geschlecht,
  • Anteil der Beschäftigten ohne Erhöhung,
  • Beförderungsquote und Entwicklung innerhalb von Gehaltsbändern,
  • Verteilung von Leistungsbewertungen,
  • Ausnahmen von Standardbudgets oder -regeln.

Die Richtlinie verlangt transparente Kriterien für Entgeltentwicklung. Die Detailseite dazu ist Entgeltentwicklung und Gehaltserhöhungen.

7. Bonus und variable Vergütung separat analysieren

Ein Unternehmen kann beim Grundgehalt relativ ausgeglichen sein und trotzdem einen deutlichen Gap bei Bonus, Provision oder anderen variablen Bestandteilen haben.

Deshalb sollte nicht nur die durchschnittliche Auszahlung verglichen werden. Relevant sind auch Teilnahmeberechtigung, Zielwerte, Zielqualität, individuelle Bewertung und der Anteil der Beschäftigten, die überhaupt variable Vergütung erhalten.

Artikel 9 behandelt variable und ergänzende Entgeltbestandteile ausdrücklich separat. Mehr unter Variable Vergütung, Bonus und Provision.

8. Teilzeit, Elternzeit und Sorgearbeit in Vergütungsprozessen mitdenken

Destatis zeigt, dass Teilzeit einen erheblichen Anteil des gesamtwirtschaftlichen Gender Pay Gap erklärt. Für Unternehmen folgt daraus aber nicht, dass ein niedrigeres vergleichbares Stundenentgelt für Teilzeitkräfte gerechtfertigt wäre.

HR sollte prüfen, ob Teilzeit oder familienbedingte Auszeiten indirekt Auswirkungen haben auf:

  • Leistungsziele und Zielerreichung,
  • Bonusberechtigung,
  • Beförderungswahrscheinlichkeit,
  • Zugang zu Entwicklungsmaßnahmen,
  • Gehaltsrunden und Marktanpassungen,
  • Rückkehr in bisherige Joblevel oder Verantwortungsbereiche.

Siehe Teilzeit und Elternzeit bei Equal Pay.

9. Auffällige Unterschiede tatsächlich korrigieren

Analyse ohne Abhilfe reduziert keinen Pay Gap. Wird ein Unterschied nicht durch belastbare objektive und geschlechtsneutrale Kriterien erklärt, braucht es einen dokumentierten Korrekturprozess.

Der Prozess sollte festlegen:

  1. welche Differenz als ungerechtfertigt bewertet wurde,
  2. welche Beschäftigten oder Gruppen betroffen sind,
  3. welche Anpassung erfolgt,
  4. wer die Entscheidung freigibt,
  5. wie zurückliegende Ansprüche rechtlich geprüft werden,
  6. wie die zugrunde liegende Ursache im Vergütungssystem beseitigt wird.

Artikel 10 der Richtlinie macht diese Logik besonders deutlich: Bestimmte nicht gerechtfertigte und nicht korrigierte gruppenbezogene Unterschiede von mindestens 5 Prozent können eine gemeinsame Entgeltbewertung auslösen. Die 5 Prozent sind dabei keine Toleranzgrenze. Siehe Was 5 Prozent wirklich bedeuten und gemeinsame Entgeltbewertung.

10. Aus Pay Equity einen wiederkehrenden Prozess machen

Eine einmalige Bereinigung kann durch neue Einstellungen, Beförderungen und Gehaltsrunden schnell wieder überholt sein. Unternehmen sollten Pay Equity deshalb in bestehende HR-Prozesse integrieren.

  • jährlicher oder unterjähriger Gender-Pay-Gap-Dry-Run,
  • Pre-Check vor Vergütungsrunden,
  • Kontrolle neuer Einstiegsgehälter,
  • regelmäßige Validierung von Jobarchitektur und Stellenbewertung,
  • Monitoring von Bonus- und Beförderungsentscheidungen,
  • klare Verantwortlichkeit zwischen HR, Compensation, Management und Arbeitnehmervertretung.

Die OECD betont, dass Pay-Transparency-Instrumente vor allem dann wirken können, wenn Reporting oder Audits tatsächlich zu Follow-up-Maßnahmen führen. Reine Veröffentlichung ist daher weniger wertvoll als ein geschlossener Analyse- und Korrekturprozess.

Welche Rolle spielt Entgelttransparenz selbst?

Transparenz kann Unterschiede sichtbar machen und Handlungsdruck erzeugen. Die OECD bewertet Reporting, Equal-Pay-Audits und geschlechtsneutrale Jobklassifikation als wichtige Werkzeuge. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die empirische Evidenz zur Wirkung einzelner Transparenzinstrumente noch begrenzt ist und die konkrete Ausgestaltung entscheidend bleibt.

Deshalb sollte ein Unternehmen Transparenz nicht mit Wirkung verwechseln. Die Veröffentlichung eines Gender Pay Gap verändert noch keine Stellenbewertung, keinen Bonusprozess und keine Gehaltsentscheidung. Wirkung entsteht erst, wenn die Information in Entscheidungen übersetzt wird.

Welche Maßnahmen adressiert die EU-Richtlinie bereits?

ProblemInstrument der RichtlinieUnternehmenswirkung
Intransparente EinstiegsgehälterArt. 5: Einstiegsentgelt/Spanneeinheitlichere Ausgangsbasis im Recruiting
Fortschreibung historischer UnterbezahlungArt. 5: keine Frage nach GehaltshistorieVergütung stärker an Stelle und Kriterien koppeln
Unklare GehaltslogikArt. 6: transparente Entgelt-/EntwicklungskriterienEntscheidungsregeln nachvollziehbarer machen
Fehlende VergleichsinformationArt. 7: Auskunftsrechtmögliche Unterschiede prüfbarer machen
Verdeckte Struktur-GapsArt. 9: ReportingGaps systematisch sichtbar machen
Persistente ungerechtfertigte Gruppen-GapsArt. 10: gemeinsame EntgeltbewertungKorrektur und Ursachenanalyse erzwingen
Unklare Bewertung gleichwertiger ArbeitArt. 4: objektive geschlechtsneutrale KriterienArbeitswert statt historisches Gehalt als Basis

Was bringt kurzfristig am meisten?

Für Unternehmen, die noch am Anfang stehen, ist eine Priorisierung sinnvoll. Nicht jede Organisation braucht sofort ein neues Vergütungssystem.

  1. Daten-Dry-Run: Gesamt-Gap, Median, variable Vergütung und erste Gruppenanalyse berechnen.
  2. Hotspots identifizieren: Gruppen mit auffälligen Differenzen priorisieren.
  3. Kriterien prüfen: Kann HR erklären, warum die Gehaltsunterschiede bestehen?
  4. Wiederkehrende Entscheidungen absichern: Recruiting und Gehaltsrunden zuerst standardisieren.
  5. Jobarchitektur nachziehen: Bei unklaren Gruppen oder Bändern Stellenbewertung und Joblevel überarbeiten.
  6. Remediation durchführen: Nicht gerechtfertigte Unterschiede korrigieren.
  7. Monitoring etablieren: Nach jeder relevanten Vergütungsrunde erneut messen.

Was Unternehmen nicht tun sollten

  • Nur den Deutschland-Gap als Benchmark verwenden. Der eigene Tätigkeitsmix kann völlig anders aussehen.
  • 5 Prozent als erlaubte Abweichung definieren. Die Art.-10-Schwelle ist keine Safe-Harbour-Regel.
  • Den bereinigten Gap als Diskriminierungsquote interpretieren. Statistik ersetzt keine Equal-Pay-Prüfung.
  • Gehälter einfach angleichen, ohne Ursachen zu korrigieren. Sonst entsteht der Unterschied in der nächsten Runde erneut.
  • Stellen anhand bestehender Gehälter bewerten. Damit würden historische Unterschiede in die Bewertungslogik eingebaut.
  • Nur Grundgehälter betrachten. Bonus und Zulagen können eigene systematische Gaps erzeugen.
  • Transparenz ohne Kommunikations- und Entscheidungslogik einführen. Zahlen ohne Kontext schaffen nicht automatisch Vertrauen.

Häufige Fragen

Wie kann man den Gender Pay Gap am schnellsten verringern?

Es gibt keine universelle Einzelmaßnahme. Unternehmen sollten zuerst ihre größten betriebsinternen Treiber identifizieren. Häufig sind standardisierte Einstiegsgehälter, klare Gehaltsbänder, objektive Stellenbewertung, kontrollierte Gehaltsrunden und die Korrektur ungerechtfertigter Gruppen-Gaps besonders direkte Hebel.

Hilft Gehaltstransparenz gegen den Gender Pay Gap?

Sie kann helfen, Unterschiede sichtbar zu machen und Handlungen auszulösen. OECD-Analysen bewerten Pay Transparency als vielversprechendes Instrument, betonen aber, dass Ausgestaltung, Umsetzung und Follow-up entscheidend sind und die Evidenz zu einzelnen Instrumenten teilweise noch begrenzt ist.

Muss ein Unternehmen alle Gehälter angleichen?

Nein. Equal Pay bedeutet nicht identische Vergütung unabhängig von Tätigkeit und objektiven Faktoren. Unterschiede können zulässig sein, wenn sie auf belastbaren, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen.

Ist ein niedriger Unternehmens-Gap ausreichend?

Nein. Ein niedriger Gesamt-Gap kann größere Unterschiede innerhalb einzelner Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit verdecken.

Welche Maßnahme ist für HR am wichtigsten?

Die wichtigste Grundlage ist eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Arbeitswert, Gehaltsband und tatsächlicher Vergütungsentscheidung. Ohne diese Verbindung lassen sich weder Unterschiede zuverlässig erklären noch nachhaltig korrigieren.

Kann die EU-Entgelttransparenzrichtlinie den Gender Pay Gap allein schließen?

Nein. Sie adressiert betriebliche Entgelttransparenz und Equal-Pay-Durchsetzung. Gesellschaftliche Ursachen wie Berufsegregation oder die Verteilung unbezahlter Sorgearbeit benötigen zusätzliche arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen.

Passende Vertiefungen: Ursachen des Gender Pay Gap · Gender Pay Gap berechnen · gleiche und gleichwertige Arbeit · Stellenbewertung · Gehaltsbänder · Entgeltkriterien · variable Vergütung · gemeinsame Entgeltbewertung.

Die Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßnahmen zur Verringerung statistischer Entgeltunterschiede ersetzen keine rechtliche Prüfung konkreter Equal-Pay-Fälle.