Bereinigter und unbereinigter Gender Pay Gap: Unterschied und Aussagekraft

von EG | Aug. 31, 2026

AIHRCON-Webinar

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap beantworten unterschiedliche Fragen. Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt den beobachteten durchschnittlichen Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Der bereinigte Gender Pay Gap versucht dagegen statistisch zu bestimmen, welcher Abstand verbleibt, wenn verfügbare lohnbestimmende Merkmale berücksichtigt werden.

Für Entgelttransparenz ist diese Unterscheidung wichtig, weil die Richtlinie (EU) 2023/970 konkrete Reportingkennzahlen vorgibt. Ein intern berechneter bereinigter Gender Pay Gap kann zusätzliche analytische Erkenntnisse liefern, ersetzt aber nicht die gesetzlich verlangten Kennzahlen des Artikels 9.

Bereinigter und unbereinigter Gender Pay Gap im Überblick

KennzahlFrageTypische Aussage
Unbereinigter Gender Pay GapWie groß ist der beobachtete durchschnittliche Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern?Gesamtunterschied einschließlich struktureller Unterschiede wie Beruf, Position, Arbeitsmarktsegmente und weiterer Faktoren.
Bereinigter Gender Pay GapWie groß ist der statistische Restabstand nach Kontrolle verfügbarer lohnbestimmender Merkmale?Unterschied zwischen statistisch vergleichbareren Beschäftigten; abhängig von Daten und Modell.
EU-Reporting nach Artikel 9Welche gesetzlich definierten Entgeltgefälle bestehen im Unternehmen?Durchschnitts-, Median-, Komponenten-, Quartils- und gruppenbezogene Kennzahlen nach der Richtlinie.

Stand August: Die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 ist weiterhin nicht abgeschlossen. Für Unternehmen sollten deshalb die verbindlichen EU-Reportinggrößen und zusätzliche interne Analysemodelle klar getrennt dokumentiert werden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und amtlichen Veröffentlichungen.

Primär- und Methodikquellen: Richtlinie (EU) 2023/970 · Statistisches Bundesamt: Gender Pay Gap · Destatis: Verdienste und Gender Pay Gap · Deutscher Bundestag zum Umsetzungsstand.

Was ist der unbereinigte Gender Pay Gap?

Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern, ohne Unterschiede in Berufen, Qualifikationen, Tätigkeiten oder anderen lohnbestimmenden Merkmalen statistisch herauszurechnen.

Damit beschreibt er eine gesamtwirtschaftliche oder organisationsbezogene Struktur: Wie weit liegen die durchschnittlichen Verdienste von Frauen und Männern tatsächlich auseinander?

Der Wert kann beispielsweise beeinflusst werden durch:

  • unterschiedliche Verteilung auf Berufe und Tätigkeiten,
  • unterschiedliche Hierarchie- und Führungspositionen,
  • unterschiedliche Branchen oder Unternehmensbereiche,
  • unterschiedliche Qualifikations- und Erfahrungsstrukturen,
  • unterschiedliche Vergütungsbestandteile und
  • weitere strukturelle oder individuelle Faktoren.

Der unbereinigte Gap zeigt diese Einflüsse gemeinsam. Er sagt nicht, welcher Anteil auf welchen Faktor zurückgeht.

Wie wird der unbereinigte Gap berechnet?

Vereinfacht wird die Differenz der durchschnittlichen Verdienste ins Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst der Männer gesetzt:

Unbereinigter Gender Pay Gap =
(Durchschnitt Männer – Durchschnitt Frauen)
÷ Durchschnitt Männer × 100

Die konkrete Berechnung im Rahmen der EU-Richtlinie muss sich an deren Definition der Entgelthöhe orientieren. Die Richtlinie definiert sie als Bruttojahresentgelt und entsprechendes Bruttostundenentgelt.

Rechenbeispiele und Formeln werden ausführlich unter Gender Pay Gap berechnen behandelt.

Was ist der bereinigte Gender Pay Gap?

Beim bereinigten Gender Pay Gap werden verfügbare Merkmale statistisch berücksichtigt, die einen Teil des Verdienstunterschieds erklären können. Ziel ist ein Vergleich von Frauen und Männern mit möglichst ähnlichen beobachtbaren Eigenschaften und Erwerbssituationen.

Je nach Datensatz und Modell können beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Beruf oder Tätigkeit,
  • Qualifikation beziehungsweise Ausbildung,
  • Anforderungsniveau,
  • Führungs- oder Leistungsposition,
  • Unternehmens- oder Arbeitsplatzmerkmale,
  • Beschäftigungsumfang oder weitere statistisch verfügbare Merkmale.

Der bereinigte Wert ist deshalb kein einfaches Herausrechnen nach einer festen gesetzlichen Liste. Er ist das Ergebnis eines statistischen Modells und hängt davon ab, welche Daten vorhanden sind und welche Modellannahmen verwendet werden.

Ein einfaches Beispiel

Angenommen, die durchschnittlichen Stundenverdienste eines Unternehmens liegen bei 30 Euro für Männer und 27 Euro für Frauen.

Unbereinigter Gap:
(30 € – 27 €) ÷ 30 € × 100 = 10 %

Eine weitergehende statistische Analyse könnte anschließend feststellen, dass ein Teil dieses Unterschieds mit beobachtbaren Merkmalen wie Tätigkeitsstruktur, Level oder anderen verfügbaren Faktoren zusammenhängt. Bleibt nach deren statistischer Kontrolle beispielsweise ein Restunterschied von 4 Prozent, wäre dieser Wert der bereinigte Gap des verwendeten Modells.

Aus diesem Beispiel folgt jedoch nicht, dass 6 Prozentpunkte „gerechtfertigt“ und 4 Prozentpunkte „Diskriminierung“ wären. Genau diese Interpretation wäre zu weitgehend.

Warum ist der bereinigte Gender Pay Gap keine direkte Diskriminierungsquote?

Ein statistisches Modell kann nur Merkmale berücksichtigen, die im Datensatz vorhanden und sinnvoll modelliert sind. Destatis weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle lohnbestimmenden Merkmale in der Verdienststatistik vorliegen. Dazu können beispielsweise Informationen zu Erwerbsunterbrechungen oder tatsächlicher Berufserfahrung fehlen.

Deshalb kann der verbleibende Restunterschied nicht automatisch vollständig als unmittelbare Entgeltdiskriminierung interpretiert werden. Umgekehrt bedeutet ein statistisch „erklärter“ Unterschied ebenfalls nicht automatisch, dass er rechtlich zulässig ist.

Statistik und Recht stellen unterschiedliche Fragen: Das Modell untersucht Zusammenhänge. Die rechtliche Prüfung untersucht unter anderem gleiche oder gleichwertige Arbeit, objektive geschlechtsneutrale Kriterien, Benachteiligung und mögliche Rechtfertigungen.

„Erklärt“ bedeutet nicht automatisch „gerechtfertigt“

Das ist eine der wichtigsten Grenzen bereinigter Analysen. Ein statistisches Modell könnte beispielsweise feststellen, dass ein Teil des Entgeltunterschieds mit Joblevel, Berufserfahrung oder Unternehmensbereich zusammenhängt.

Damit ist aber noch nicht beantwortet, ob:

  • die Zuordnung zu Joblevels selbst diskriminierungsfrei erfolgt ist,
  • die berücksichtigte Erfahrung für die konkrete Tätigkeit tatsächlich vergütungsrelevant ist,
  • Frauen und Männer gleichen Zugang zu höher vergüteten Rollen hatten oder
  • das verwendete Kriterium rechtlich objektiv und geschlechtsneutral ist.

Die rechtliche Ebene wird unter Sachliche Gründe für Entgeltunterschiede vertieft.

„Nicht erklärt“ bedeutet ebenfalls nicht automatisch Diskriminierung

Auch die Gegenrichtung ist wichtig. Ein statistischer Rest kann daraus entstehen, dass relevante Merkmale nicht gemessen wurden, die Stichprobe klein ist oder das Modell Zusammenhänge nicht vollständig abbildet.

Ein unerklärter Rest ist deshalb ein Prüfsignal, aber keine automatische juristische Schlussfolgerung. Er kann Anlass sein, einzelne Gruppen, Stellenbewertungen, Entgeltkriterien und Vergütungsentscheidungen genauer zu untersuchen.

Welche Kennzahl verlangt die EU-Richtlinie?

Artikel 3 der Richtlinie definiert das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle als Differenz zwischen den durchschnittlichen Entgelthöhen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Arbeitgebers, ausgedrückt als Prozentsatz der durchschnittlichen Entgelthöhe männlicher Arbeitnehmer.

Das entspricht methodisch einer unbereinigten Durchschnittsperspektive: Es werden nicht zunächst Beruf, Erfahrung, Level oder weitere Merkmale statistisch kontrolliert.

Artikel 9 verlangt darüber hinaus weitere Kennzahlen wie Median-Gaps, variable beziehungsweise ergänzende Vergütung, Entgeltquartile und gruppenbezogene Unterschiede. Die vollständige Systematik erläutern wir unter Entgelttransparenz-Berichtspflicht. Einen allgemeinen „bereinigten Gender Pay Gap“ nennt Artikel 9 nicht als Ersatz für diese Reportinggrößen.

Warum reichen die globalen Durchschnittswerte trotzdem nicht?

Der Gesamt-Gap eines Unternehmens kann stark von der Beschäftigtenstruktur beeinflusst sein. Hat ein Unternehmen beispielsweise viele Frauen in niedriger vergüteten Funktionen und viele Männer in höher vergüteten Führungsfunktionen, wird dies im unbereinigten Gesamtwert sichtbar.

Für die Frage nach gleicher oder gleichwertiger Arbeit braucht es deshalb zusätzlich eine feinere Analyse. Genau dafür verlangt Artikel 9 auch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied nach Gruppen von Arbeitnehmern.

Wie diese Gruppen gebildet werden, erläutert Vergleichsgruppe bei Entgelttransparenz.

Unbereinigter Gap und gruppenbezogener Gap sind nicht dasselbe

Auch wenn beide Kennzahlen ohne statistische Regressionsbereinigung berechnet werden können, beantworten sie unterschiedliche Fragen:

  • Unternehmensweiter Gap: Wie groß ist der durchschnittliche Entgeltunterschied über die gesamte Organisation?
  • Gruppenbezogener Gap: Wie groß ist der Unterschied innerhalb einer Gruppe von Beschäftigten mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit?

Der gruppenbezogene Wert liegt damit näher an der Equal-Pay-Frage, ist aber ebenfalls nicht automatisch eine vollständige rechtliche Bewertung einzelner Entgeltunterschiede.

Welche Rolle spielt der Median?

Artikel 9 verlangt neben dem durchschnittlichen Gap auch einen Median-Gap. Durchschnitt und Median reagieren unterschiedlich auf sehr hohe oder sehr niedrige Einzelwerte.

Der Median beantwortet aber ebenfalls nicht die Frage nach einem statistisch bereinigten Gap. Ein Median-Gap ist eine andere deskriptive Kennzahl und darf nicht mit einer Regressions- oder Kontrollanalyse gleichgesetzt werden.

Die Datengrundlage der Reportingkennzahlen behandeln wir unter Entgelttransparenz-Reporting: Welche HR-Daten Unternehmen benötigen.

Wann ist ein bereinigter Gap für Unternehmen trotzdem sinnvoll?

Als zusätzliche interne Analyse kann ein bereinigter Gap helfen, mögliche Ursachen eines beobachteten Entgeltunterschieds systematisch zu untersuchen. Er kann beispielsweise zeigen, welche Merkmale statistisch stark mit der Vergütung zusammenhängen und in welchen Bereichen Restunterschiede bestehen.

Sinnvoll ist die Analyse insbesondere als Ergänzung zu:

  • den verpflichtenden Artikel-9-Kennzahlen,
  • gruppenbezogenen Equal-Pay-Analysen,
  • Stellenbewertung und Jobarchitektur,
  • Prüfung von Entgeltkriterien und
  • Untersuchung auffälliger Vergütungsentscheidungen.

Sie sollte aber nie dazu verwendet werden, einen gesetzlichen Reportingwert durch einen kleineren bereinigten Wert zu ersetzen.

Welche Variablen sollte ein internes Bereinigungsmodell verwenden?

Dafür gibt es keine allgemeine gesetzliche Standardliste. Welche Variablen sachgerecht sind, hängt von Datenbestand, Vergütungssystem und Analyseziel ab.

Praktisch könnten unter anderem geprüft werden:

  • Jobfamilie und Funktion,
  • objektiv bewertetes Stellenlevel,
  • für die Tätigkeit relevante Erfahrung,
  • Qualifikation und Kompetenz,
  • Standort, sofern vergütungsrelevant,
  • Arbeitszeit- und Beschäftigungsmerkmale,
  • Führungsverantwortung oder andere objektive Stellenmerkmale.

Bei jeder Variable sollte geprüft werden, ob sie lediglich statistisch verfügbar ist oder auch fachlich sinnvoll in das Modell gehört. Eine Variable kann selbst das Ergebnis historischer Benachteiligung sein und darf deshalb nicht automatisch als neutrale Erklärung interpretiert werden.

Warum Joblevel besonders sorgfältig geprüft werden müssen

Joblevel erklären häufig einen großen Teil von Vergütungsunterschieden. Gleichzeitig hängen sie davon ab, wie Stellen bewertet und Beschäftigte Rollen oder Levels zugeordnet wurden.

Ist die Stellenarchitektur verzerrt, kann ein Modell einen Teil des Gender Pay Gaps statistisch „erklären“, obwohl die zugrunde liegende Einstufung selbst überprüft werden müsste. Deshalb sollte ein analytisches Modell mit einer geschlechtsneutralen Stellenbewertung verbunden werden.

Unternehmensanalyse: vier Ebenen kombinieren

EbeneNutzen
Unbereinigter Gesamt-GapZeigt strukturellen Gesamtunterschied im Unternehmen.
Median und QuartileZeigen Verteilung und Positionierung von Frauen und Männern.
Gruppen gleicher/gleichwertiger ArbeitUntersuchen Unterschiede näher an der Equal-Pay-Frage.
Bereinigte ZusatzanalyseHilft, statistische Zusammenhänge und mögliche Ursachen weiter zu untersuchen.

Keine dieser Ebenen sollte isoliert als vollständige Diagnose verstanden werden. Gerade die Kombination macht sichtbar, ob ein Problem eher aus Organisationsstruktur, Vergütungslogik, Gruppenunterschieden oder individuellen Entscheidungen entsteht.

Ein niedriger bereinigter Gap kann einen hohen unbereinigten Gap nicht „entkräften“

Ein Unternehmen kann beispielsweise einen hohen unbereinigten Gap und gleichzeitig einen deutlich niedrigeren bereinigten Gap haben. Das kann darauf hindeuten, dass ein großer Teil der Lücke mit strukturellen Unterschieden zusammenhängt – etwa unterschiedlichen Joblevels oder Funktionen.

Diese Strukturen bleiben für Entgelttransparenz trotzdem relevant. Sie können Fragen nach Zugang zu höher bewerteten Rollen, Karriereentwicklung, Einstufung oder langfristigen Vergütungsmechanismen aufwerfen. Ein kleiner bereinigter Restwert macht den Gesamtunterschied daher nicht bedeutungslos.

Ein hoher bereinigter Gap ist ein starkes Prüfsignal

Bleibt selbst nach Kontrolle relevanter verfügbarer Merkmale ein deutlicher Unterschied bestehen, sollte HR genauer analysieren, woher dieser Rest kommt.

Geeignete nächste Schritte können sein:

  • gruppenbezogene Auswertung gleicher oder gleichwertiger Arbeit,
  • Prüfung von Einstiegsgehältern,
  • Analyse individueller Zulagen und Boni,
  • Überprüfung von Leistungs- und Beförderungskriterien,
  • Prüfung von Gehaltsbandpositionen und Ausnahmen.

Das Ergebnis einer solchen Untersuchung muss anschließend fachlich und gegebenenfalls rechtlich bewertet werden.

Typische Fehlinterpretationen

  • „Der unbereinigte Gap ist Diskriminierung“: Er enthält auch strukturelle und andere Einflüsse.
  • „Der bereinigte Gap ist exakt die Diskriminierung“: Er hängt von Daten und Modell ab und kann unbeobachtete Faktoren enthalten.
  • „Erklärte Unterschiede sind rechtlich gerechtfertigt“: Statistische Erklärung ersetzt keine rechtliche Prüfung.
  • „Ein bereinigter Gap von null bedeutet vollständige Entgeltgleichheit“: Ein Modell kann strukturelle oder nicht erfasste Probleme übersehen.
  • „Der bereinigte Gap ist die EU-Reportingkennzahl“: Artikel 9 verlangt andere, konkret definierte Kennzahlen.
  • „Median-Gap ist bereinigter Gap“: Der Median ist eine deskriptive Kennzahl, keine statistische Bereinigung.
  • „5 Prozent sind erlaubt“: Die 5-Prozent-Schwelle aus Artikel 10 ist keine allgemeine Toleranzgrenze.

Häufige Fragen

Welcher Gender Pay Gap ist wichtiger?

Beide beantworten unterschiedliche Fragen. Der unbereinigte Gap zeigt den tatsächlichen durchschnittlichen Gesamtunterschied. Der bereinigte Gap hilft bei der Ursachenanalyse. Für das EU-Reporting sind die konkret vorgeschriebenen Artikel-9-Kennzahlen maßgeblich.

Ist der bereinigte Gender Pay Gap rechtlich vorgeschrieben?

Artikel 9 der Richtlinie nennt keinen allgemeinen regressionsbereinigten Gender Pay Gap als Reportingpflicht. Unternehmen können ihn als zusätzliche interne Analyse verwenden.

Kann ein bereinigter Gap Entgeltdiskriminierung beweisen?

Nicht allein. Er kann ein wichtiges Prüfsignal sein. Für eine rechtliche Bewertung müssen unter anderem Vergleichbarkeit der Tätigkeiten, Entgeltkriterien und konkrete Rechtfertigungen untersucht werden.

Warum kann der bereinigte Wert je nach Analyse unterschiedlich ausfallen?

Weil Ergebnis und Aussage vom Datensatz, den verfügbaren Merkmalen, deren Definition und dem statistischen Modell abhängen. Unterschiedliche sachgerechte Modelle können deshalb unterschiedliche Restlücken ausweisen.

Für HR ist die Kombination der Kennzahlen entscheidend

Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt, wo das Unternehmen insgesamt steht. Gruppenbezogene Kennzahlen zeigen, wo bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Unterschiede bestehen. Eine bereinigte Analyse kann zusätzlich helfen zu verstehen, welche beobachtbaren Faktoren mit der Lücke zusammenhängen.

Für eine belastbare Entgelttransparenzstrategie sollten diese Perspektiven nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie ergänzen sich – mit unterschiedlichen Aussagegrenzen.

Die praktische Datenvorbereitung finden Sie unter Reporting-Daten; den Gesamtfahrplan in der HR-Checkliste zur Entgelttransparenz.

Die Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche oder statistische Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.